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Urnenkammer und Gruft

Urnenkammer
Auf einigen Friedhöfen bieten wir Urnenwände oder Urnenstelen an. Hier gibt es Einzel-, Doppel- oder Mehrfachkammern. Die Urnennischen sind immer Wahlgrabstätten. Nach Ablauf der Nutzungsdauer werden die Urnen im Friedhof in die Erde verbracht.

Gruft
Eine Sonderform der Erdwahlgrabstätten stellt eine Gruft dar. Hierbei kann mit vorheriger Erlaubnis der Friedhofsverwaltung die Grabstätte zu einer Gruft ausgemauert oder ein Aufbau über einer Gruft errichtet werden. Das Nutzungsrecht an einer Gruft wird für 40 Jahre verliehen.

Informationsblatt zum Download: