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Rasengrabstätten

Bei einer Rasengrabstätte können Sie sich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab entscheiden. Sie können auch wählen, ob die Bestattung in einem Urnen- oder in einem Erdbestattungsgrabfeld erfolgen soll. Die Pflege der Rasenfläche übernimmt die Friedhofsverwaltung, so dass für die Hinterbliebenen die Grabpflege entfällt.

Entscheiden Sie sich für ein Rasengrab mit zentraler Ablagemöglichkeit, darf auf der Grabstätte keinerlei Grabschmuck abgestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Grabplatte anbringen lassen. Für Grabschmuck können Sie den zentralen Gedenkstein an der Rasenfläche nutzen.

Möchten Sie Blumen oder Kerzen direkt an der Rasengrabstätte aufstellen? Dann ist vielleicht eine Rasengrabstätte mit individueller Ablagemöglichkeit das Richtige für Sie. Dort können Sie direkt an der Grabstätte eine dafür vorgesehene Fläche dekorieren. Diese Grabart bieten wir derzeit auf dem Hauptfriedhof und auf dem Friedhof Harheim an.

Die Art und Weise der Ausgestaltung mit einer Grabplatte können Sie dem § 27 der Friedhofsordnung entnehmen.

Informationsblätter zum Download: