Reihengrabstätten
für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und ausschließlich im Todesfall für jeweils eine/n Verstorbene/n und nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefrist zugeteilt. Nach Ablauf der Ruhefrist, die in Frankfurt am Main 20 Jahre beträgt, wird die Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt. Das Abräumen wird durch ein Hinweisschild auf dem Grabfeld bekannt gegeben.