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Städtische Friedhöfe


Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz schreibt in Hessen den Friedhofszwang vor. Das heißt, jede/r Verstorbene ist auf einem Friedhof zu bestatten.

Im Stadtgebiet liegen 37 kommunale Friedhöfe, die auf fünf Friedhofsverwaltungen verteilt sind.

Aufgrund der vielen verschiedenen Grabarten und der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten können wir nicht auf jedem Friedhof alle Varianten anbieten. Eine Übersicht, welche Grabarten auf den jeweiligen Friedhöfen zur Auswahl stehen, erhalten Sie über den folgenden Download:

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