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Grabstätten

Die Ansprüche, die an eine Grabstätte gestellt werden, können ganz verschieden sein. Daher möchten wir Ihnen Wesen und Hintergrund der einzelnen Grabarten im Detail vorstellen.

Nicht alle Grabarten werden auf jedem Friedhof angeboten. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Eine ausführliche Beratung kann auch ohne Vorliegen eines Sterbefalles erfolgen.

Grundsätzlich werden die Grabarten nach Reihengrabstätten (zugteilte Grabstätten) und nach Wahlgrabstätten (frei wählbare Grabstätten) unterschieden. Beide Varianten werden Ihnen im folgenden Text erläutert:

Reihengrabstätten
Entscheiden Sie sich für eine Reihengrabstätte, teilt Ihnen die Friedhofsverwaltung ein Grab in der gewünschten Grabart zu. Hierbei werden die Grabstätten in einem Urnengrabfeld oder in einem Grabfeld für Erdbestattungen der Reihe nach vergeben. Eine Reihengrabstätte erwerben Sie ausschließlich für 20 Jahre und Sie können diese nicht verlängern. Während dieser Laufzeit darf grundsätzlich nur eine verstorbene Person bestattet werden. Läuft die Grabstätte aus, kennzeichnen wir dies zunächst durch ein Hinweisschild direkt am Grab. Anschließend räumen wir die Grabstätte für Sie ab.

Wählen Sie eine Reihengrabstätte für ein Kind bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, erwerben Sie die Grabstätte nur für 15 Jahre.

Informationsblätter zum Download:


 

Wahlgrabstätten
Ist Ihnen die Lage der Grabstätte wichtig, sollten Sie sich für ein Wahlgrab entscheiden. Wahlgrabfelder gibt es sowohl für eine Bestattung im Sarg als auch in der Urne. Ob klassische Grabstätte, Baum- oder Rasengrab, Sie suchen mit der Friedhofsverwaltung den passenden Platz aus.

Bei Wahlgrabstätten erwerben Sie das Nutzungsrecht für 25 Jahre und können dieses immer wieder verlängern. Wegen der besonderen Bodenverhältnisse wird das Nutzungsrecht für Erdwahlgrabstätten auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim und Rödelheim für 40 Jahre vergeben. Auch bei Grüften müssen Sie ein Nutzungsrecht für 40 Jahre erwerben.

Je nachdem, für welche Grabart Sie sich entscheiden, können mehrere Särge oder Urnen bestattet werden. Damit können Sie sicherstellen, dass Eheleute und Familien ihre letzte Ruhe in einem gemeinsamen Grab verbringen. Lediglich im Trauerwald Oberrad darf nur eine Urne pro Grab beigesetzt werden. Ein weiterer Vorteil des Wahlgrabes: Sie können sich schon zu Lebzeiten die Grabstätte aussuchen und ein Anrecht darauf erwerben – der sogenannte Vorauserwerb.

Informationsblätter zum Download: