Wenn Du bei Nacht den Himmel anschaust,
so ist es dir, als lachten tausend Sterne,
weil ich auf einem von ihnen wohne,
weil ich auf einem von ihnen lache.
Und wenn du dich getröstet hast,
wirst du froh sein, mich gekannt zu haben.
(Antoine de Saint-Exupéry, Der kleine Prinz)
Für die Eltern kann ein Grab nach einem frühen Verlust zu einem wichtigen Ort der Erinnerung werden. Es zu besuchen ermöglicht eine stille Zwiesprache mit dem Kind. Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main hat in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, den Seelsorgern, der Genossenschaft der Friedhofsgärtner und ansässigen Steinmetzen auf dem Hauptfriedhof eine Gemeinschaftsanlage „Ein Hauch von Leben“ für Nichtbestattungspflichtige geschaffen.
Hier werden Kinder beigesetzt, die vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Geburtsgewicht von höchstens 500 Gramm tot geboren worden sind. Viermal im Jahr findet eine Abschiedsfeier statt, zu der die Angehörigen des Kindes eingeladen werden. Im Anschluss an die Feier wird der Gemeinschaftssarg bestattet. Sollten Einzelbestattungen erwünscht sein, müssen diese über ein Bestattungsinstitut separat organisiert werden.
Da die Gemeinschaftsgrabstätte im Gewann an der Mauer mittlerweile belegt ist, wurde 2022 eine neue Grabstätte im Gewann C eröffnet. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Infoblatt: Ein Hauch von Leben II
Kinder, die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr verstorben sind, können in speziellen Kinder-Reihen-Grabstätten erdbestattet werden. Das Nutzungsrecht ist hier für die Dauer von 15 Jahren zu erwerben. Die Ruhefrist für Kinder beträgt ebenfalls 15 Jahre. Selbstverständlich ist auch eine Urnenbeisetzung oder Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte möglich.